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Regelwerk

Die Rennkommission hat immer Recht

Fahrer

Das Mindestalter beträgt 6 Jahre.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren gilt der Erziehungsberechtigte als Bewerber und trägt die volle Verantwortung für die gemeldeten Kinder bzw. Jugendlichen.

Der Fahrer muss zurechnungsfähig und nüchtern sein.

Kleidung

  • Helmpflicht (geschlossener Motorradhelm, kein Fahrradhelm!)
  • Feste, anliegende Kleidung (evtl. Jacke)
  • Handschuhe
  • Lange Hose

Rennklassen | Einteilung

Insgesamt stehen sechs Rennklassen mit unterschiedlichen Alterseinschränkungen zur Auswahl. Es gilt immmer das Alter am Tag der Veranstaltung.

Klasse Beschreibung Alter
1 Bobby-Car-Klasse 6 bis 10 Jahre
2 Seifenkiste Eigenbau 6 bis 10 Jahre
3 Bobby-Car-Klasse 11 bis 15 Jahre
4 Seifenkiste Eigenbau 11 bis 15 Jahre
5 Bobby-Car-Klasse ab 16 Jahre
6 Seifenkiste Eigenbau ab 16 Jahre
Rennklassen | Konstruktionsvorschriften

Für die Rennklassen Bobby-Car und Seifenkiste Eigenbau gelten unterschiedliche Bau- bzw. Konstruktionsvorschriften. Die einzelnen Fahrzeuge werden vor Rennbeginn auf die Einhaltung dieser Vorgaben überprüft. Abweichungen führen zur Disqualifikation.

Es gilt: Ein Kettcar ist kein Bobby-Car, ist keine Seifenkiste.
Bobby-Car | Klassen 1, 3 und 5
  • Es muss kein Original Bobby-Car sein. Auch Modelle anderer Hersteller dürfen antreten.
  • Das Bobby-Car darf verändert werden, die Maße müssen unverändert bleiben.
  • Ein Bobby-Car hat keine Pedale o.ä. - siehe oben!
Seifenkiste Eigenbau | Klassen 2, 4 und 6
  • Die Fahrzeuge müssen ein Eigenbau sein und mindestens 3 Räder haben
  • Die Fahrzeuge müssen über die Räder oder eine Stempelbremse gebremst werden
  • Bei voller Bremskraft darf das Fahrzeug nicht mit einer geringen Zugkraft weggezogen werden.
  • Es muss eine funktionierende Lenkung vorhanden sein.
  • Die Karosserie kann geschlossen sein muss aber vom Fahrer selbst zu öffnen und zu schließen sein.
  • Die Maximalmaße betragen: Länge 250 cm, Breite 130 cm, Höhe 100 cm und Eigengewicht max. 160 kg
  • Es muss der Start von der Rampe möglich sein, die Bodenfreiheit ist nicht eingeschränkt.
  • Vorne und hinten muss jeweils eine stabile Abschleppöse (Innendurchmesser ca. 3 cm) angebracht sein.

Haftung

Die Teilnehmer nehmen unabhängig von der für die Veranstaltung abgeschlossenen Versicherung auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, dessen Beauftragten, Helfer, Behörden und andere mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Personen sind nicht statthaft. Für die Beschaffenheit der Rennstrecke und sich für die Teilnehmer und Offiziellen ergebenden Gefahren übernehmen weder der Veranstalter, noch der Ausrichter, noch der Organisator, noch die Rennleitung, noch Eigentümer irgendwelche Haftung. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr.

Bei Kindern und Jugendlichen müssen Erziehungsberechtigte schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme der Kinder und Jugendlichen geben. Erziehungsberechtigte gelten als Bewerber und tragen die volle Verantwortung für die gemeldeten Personen. Die Erziehungsberechtigten müssen während der Veranstaltungsdauer anwesend sein.

Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit der Abgabe der Anmeldung und der Verzichtserklärung an den Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme hat beim Veranstalter per E-Mail oder per Post (auf jeden Fall schriftlich) zu erfolgen. Zur Planung einer sinnvollen Startfolge sind für ein Fahrzeug immer alle Fahrer gleichzeitig anzumelden. Nachmeldungen sind nur im Ausnahmefall möglich. Bei verspäteter Anmeldung kann eine Startzusage nicht garantiert werden. Die Anmeldungen sind nur in Verbindung mit einer Verzichtserklärung gültig. Nicht gemeldete Personen haben keine Starterlaubnis. Nur rechtzeitige Anmeldung sichert, im Falle einer Teilnehmerbegrenzung, einen Startplatz.

Rennkommission

Die Entscheidungen der Rennkommission sind endgültig. Die Kommission berät nicht öffentlich. Die Rennkommission entscheidet endgültig über alle Fälle, die mit dem Rennen in Zusammenhang stehen und ist berechtigt, illoyales, unkorrektes oder betrügerische Vehalten zu ahnden und Strafen bis hin zur Disqualifikation ausauszusprechen.

Technische Abnahme

Ohne technische Abnahme ist ein Start nicht möglich.

Vor dem Start muss die technische Abnahme des gemeldeten Fahrzeugs durchgeführt werden. Die technischen Kommissare sind zu jeder Zeit berechtigt, bei festgestellten technischen Veränderungen, den oder die oder Teilnehmer/in zu einer Korrektur aufzufordern. Fahrzeuge, die nicht der Sicherheit entsprechen, werden nicht zugelassen. Ist die Korrektur innerhalb der festgesetzten Zeit nicht möglich, wird das Fahrzeug aus der Wertung genommen. Die Fahrzeuge sind so zur technischen Abnahme vorzuführen wie sie am Rennen teilnehmen werden. Einrichtungen im und am Fahrzeug, welche zur Beschwerung dienen, sind sicher zu befestigen damit keine Beeinträchtigung von Lenkung und Bremsen stattfindet. Nachträglicher Einbau von Zusatzeinrichtungen ist nicht statthaft. Das Anbringen der Startnummer gilt als Zulassung zum Rennen. Die Startnummern werden durch die technischen Kommissare signiert. Die Entscheidung der technischen Kommissare ist endgültig.

Startnummern

Die Ausgabe der Startnummern erfolgt bei der Meldung der Teilnehmer am Renntag. Die Startnummern sind links oder vorne am Fahrzeug anzubringen, damit sie deutlich zu sehen sind.

Fahrregeln

Auf ein Startzeichen setzt sich das Fahrzeug nur durch eigene Kraft in Bewegung. Ein Anschieben, Abstoßen beim Start durch Teilnehmer ist nicht gestattet. Die Startfrequenz wird von der Rennleitung/Zeitmessung festgelegt. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig nach Aufruf durch den Starter am Start zu erscheinen. Ein Nachstart ist spätestens am Ende der gleichen Klasse und nur nach Absprache mit dem Startpersonal möglich. Die Strecke wird teilweise durch Schikanen eingeengt. Die Rennleitung sowie Helfer und Einweiser können vor jedem Start Kontrollen durchführen. Die Teilnehmer in den Klassen müssen innerhalb der Bremszone zum Stillstand kommen. Der Bereich der Bremszone beträgt nach Überfahren der Ziellinie 40m und ist durch eine Linie, sowie mit Strohballen markiert. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das Fahrzeug innerhalb der Markierung zum Stillstand kommt. Nach erfolgter Bremsung kann nach Aufforderung durch das Streckenpersonal langsam bis zur Parkzone ausgerollt werden. Nichteinhaltung der Bremszone oder Berührung der Absperrung innerhalb der Bremszone bedeutet 10 Sekunden Zeitstrafe.

Rennstrecke

Die Rennstrecke hat eine Gesamtlänge von ca. [LÄNGE folgt noch] bei einem Höhenunterschied Start – Ziel von ca. [HÖHE folgt noch].

Achtung: Am Ende der Strecke muss eine fast 90-Grad-Kurve bewältigt werden.

Reparaturen

Reparaturen sind grundsätzlich erlaubt, wenn dadurch keine Verzögerung des Rennens stattfindet. Der/die Teilnehmer/in hat pünktlich wieder am Start in seiner Klasse zu erscheinen. Nach erfolgter Reparatur ist das Fahrzeug der technischen Abnahme erneut vorzustellen.

Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt elektronisch oder manuell.

Proteste

Ein Protest gegen die Zeitmessung ist nicht möglich. Sonstige Proteste sind innerhalb von 30 Minuten nach Aushang zulässig. Proteste können nur schriftlich bei der Rennkommission oder dem Streckensprecher eingereicht werden. Die Rennkommission entscheidet endgültig.

Aushang

Änderungen des Reglements, Ergebnislisten sowie sonstige wichtige Informationen werden an entsprechenden Tafeln veröffentlicht oder durch Lautsprecheransagen bekannt gegeben. Die Schautafel befindet sich am Startbereich. Mitteilungen und Zeitlisten erfolgen in deutscher Sprache.

Alkohol und Drogen

Teilnehmer, welche unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden vom Renngeschehen ausgeschlossen. Die Sicherheit der Teilnehmer, Zuschauer und der Helfer hat grundsätzlich Vorrang.

Preise

Es werden die schnellsten Fahrer und die originellsten/schnellsten Fahrzeuge gekürt. Die schnellsten Fahrer werden durch Zeitmessung, die schönsten Fahrzeuge durch eine Jury ermittelt. Die Sieger erhalten Ehrenpreise in Form von Pokalen. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde.

Sonstiges

Der Veranstalter bzw. Ausrichter ist berechtigt, weitere Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die Teil dieses Reglements werden; die Bekanntgabe erfolgt wie unter Aushang beschriebenen. Alle mit der Unterstützung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin befassten Personen sind den Anordnungen des Ausrichters unterworfen. Sprechfunkgeräte dürfen von Teilnehmern und deren Helfern nur nach vorheriger Genehmigung durch die Rennleitung betrieben werden. Jede/r Teilnehmer/in und seine gesetzlichen Vertreter erkennen die Bestimmungen dieses Reglements durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular als bindend an.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Spaß und maximale Erfolge beim Großen Preis von Wrohm!
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